Massnahmen des Bundesrates (Stand: 14.04.2021):
Kurserteilung Erste Hilfe
In den Erläuterungen zu Art. 6d (Stand 19.03.2021) zur geltenden Covid-19-Verordnung Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen weiterhin vom Verbot ausgenommen. Somit ist gemäss bundesrätlicher Bestimmungen in der ganzen Schweiz die Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen nach geltenden Kurs-Reglementen möglich – natürlich unter Anwendung des Schutzkonzepts.
Vereinsaktivitäten:
Hier gilt es zu unterscheiden:
ERWACHSENE: Vereinsübungen oder Kurse, die für den Erhalt der IVR-Stufen sowie weiterer Erste-Hilfe-Zertifikate ( z.B. BLS-AED ) notwendig sind, können unter Beachtung des Schutzkonzeptes Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Alle anderen Versammlungen von Erwachsenen sind nicht möglich.
HELP-Jugendgruppen: Treffen von Jugendlichen unter 20 Jahren ( ab Jahrgang 2001 ) sind im Sport- und Kulturbereich gemäss der aktuellen Verordnung und den Erläuterungen ohne Einschränkung möglich.
MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN: Diese müssen bis sicher Ende Februar online oder schriftlich durchgeführt werden.
15. & 16. Okt: Nothilfekurs ( Wochenendkurs )
26. Oktober: Vereinsübung
27. Oktober: Helpübung Midi und Maxi
9. November: Blutspende in Au
3. Dezember: Help-Weihnachtsfeier ab 18.00 Uhr